Rechtliche Einordnung

GEMA in der Hypnose-Praxis — was gilt wirklich?

Kurze Antwort: In fast allen Standard-Fällen fallen keine GEMA-Gebühren an — wenn du die drei Regeln unten einhältst. Hier die lange Antwort, warum das so ist und wie du die Fallen vermeidest.

Dies ist keine Rechtsberatung

Diese Seite fasst den Stand nach deutschem Urheberrecht + den GEMA-Tarifen zusammen, basiert auf öffentlich zugänglicher Information und eigener Recherche (Stand: 2026). Bei Unklarheiten kontaktiere im Zweifel die GEMA direkt oder eine Anwält:in für Urheberrecht.

Die drei Regeln — so bist du raus

  1. Nutze GEMA-freie Musik. Royalty-free mit CC-Lizenz, selbst produzierte Musik oder Musik aus GEMA-freien Bibliotheken. Dann ist die GEMA schlicht nicht zuständig.
  2. Halte die Musik im „nicht-öffentlichen" Rahmen. Einzel-Session mit einer Klient:in in geschlossenem Raum gilt juristisch nicht automatisch als „öffentliche Wiedergabe". Erst bei Gruppen ohne persönliche Bindung wird's relevant.
  3. Für Gruppen: entweder GEMA-frei oder GEMA-Lizenz. Bei Gruppen-Sessions (Seminare, Ausbildungen, öffentliche Entspannungs-Workshops) bist du im „öffentlichen" Raum und musst GEMA-pflichtige Musik anmelden — oder eben GEMA-freie benutzen.

Was „öffentliche Wiedergabe" juristisch bedeutet

Das Urheberrechtsgesetz (§ 15 Abs. 3 UrhG) definiert öffentliche Wiedergabe als eine Wiedergabe „an eine Mehrzahl von Personen, die nicht durch persönliche Beziehungen miteinander oder mit dem Veranstalter verbunden sind."

Für dich als Einzel-Therapeut:in mit einer Klient:in:

  • Eine Person ≠ „Mehrzahl" → keine öffentliche Wiedergabe
  • Hypnose-Ausbildung mit 12 Teilnehmer:innen, die einander fremd sind → öffentliche Wiedergabe
  • Familien-Workshop (Ehepaar, Kinder) → persönliche Beziehung → keine öffentliche Wiedergabe

In der Praxis bedeutet das: Wenn du Einzel-Coaching oder Einzel-Hypnose anbietest, bist du im privaten Rahmen — auch wenn es geschäftlich ist. Die GEMA kann hier nichts von dir verlangen, egal welche Musik läuft.

Wenn doch GEMA-relevant — Tarife kurz erklärt

Für den Fall, dass du Gruppen-Angebote machst und GEMA-pflichtige Musik einsetzen willst, kennt die GEMA verschiedene Tarife. Für kleine Praxen typisch:

Szenario Typischer Tarif Grobe Größenordnung
Hintergrundmusik in Wartezimmer (≤ 100 m²)Tarif M-U/M-Vca. 12–20 €/Monat
Kurs/Workshop, gelegentlichTarif U-Kab ~ 30 €/Veranstaltung
Live-Streaming/Webinar mit MusikTarif VR-Onlineab ~ 20 €/Monat

Die Tarife ändern sich. Aktuelle Zahlen: gema.de → Tarife. Für Einzel-Praxen mit reiner Einzel-Arbeit ist wie gesagt keiner davon relevant.

Besonderheit: Online-Sessions per Zoom / Meet

Hier wird oft Unsicherheit produziert. Die Rechtslage:

  • Einzel-Session per Zoom: Eine Klient:in auf der anderen Seite = keine Mehrzahl = nicht öffentlich. Wie Präsenz-Einzel-Arbeit.
  • Gruppenmeditation per Zoom mit Fremden: Öffentliche Wiedergabe — wenn GEMA-pflichtige Musik, dann Tarif VR-Online.
  • YouTube-Live-Streams mit Musik: Ganz klar öffentlich, VR-Online-Tarif oder GEMA-freie Musik.

GEMA-freie Musik — die Lösung für alles

Der einfachste Weg aus jeder GEMA-Frage: nutze ausschließlich Musik, deren Komponist:in nicht GEMA-Mitglied ist (oder Creative-Commons-lizensiert). Dann existiert schlicht keine Rechtsgrundlage für eine GEMA-Forderung.

Alle in unserem Musik-Quellen-Guide gelisteten Plattformen sind GEMA-frei:

  • Pixabay Music, FMA, DOVA-Syndrome, Kevin MacLeod, ccMixter — Creative Commons, Komponist:innen außerhalb GEMA
  • Epidemic Sound, Artlist, Musicbed — vertraglich GEMA-frei garantiert
  • Christopher Lloyd Clarke und ähnliche direkt-lizenzierende Komponist:innen — selbstverwaltete Rechte

Achtung — Missverständnis

„Royalty-free" heißt nicht automatisch „GEMA-frei". Ein deutscher Komponist kann seine Musik royalty-free anbieten und trotzdem GEMA-Mitglied sein. Achte auf den ausdrücklichen Hinweis „GEMA-frei" oder „non-GEMA" bei deutschen Plattformen. Bei den oben genannten internationalen Quellen ist das in der Regel kein Thema, weil die Komponist:innen meist nicht bei der GEMA sind.

Wenn die GEMA-Rechnung trotzdem kommt

Die GEMA versendet gelegentlich Fragebögen an Praxen, Yoga-Studios, Friseure etc. Wenn du eine solche Aufforderung bekommst und ausschließlich GEMA-freie Musik nutzt:

  1. Antworten — nicht ignorieren
  2. Bestätigen, dass nur GEMA-freie Musik läuft (Nachweis per Quellenliste)
  3. Bei Einzel-Arbeit zusätzlich erklären: keine öffentliche Wiedergabe

Die GEMA zieht in solchen Fällen i. d. R. zurück. Falls nicht: gemeinnützige Urheberrechts-Rechtsberatung (z. B. iRights.info) kontaktieren.

Zusammenfassung

  • Einzel-Arbeit mit Klient:in = keine öffentliche Wiedergabe = keine GEMA
  • Gruppen ohne persönliche Bindung = öffentlich = GEMA-frei oder Tarif
  • GEMA-freie Musik ist in jedem Fall eine sichere Bank
  • Hypnotika TranceDeck macht an der Stelle nichts anders — du bist für deine Tracks selbst verantwortlich

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